Mitgliederversammlung 2019

Am 4. Dezember (Mittwoch) findet unsere Mitgliederversammlung statt. Dazu laden wir ganz herzlich ein. Beginn ist um 18 Uhr. Im Anschluss geht es weiter mit der Weihnachtsfeier im Kesselhaus.

Tagesordnung

Mitgliederversammlung am Mi, 4. Dezember 2019, Beginn: 18 Uhr
Veranstaltungsraum der Karderie, Friedrich-Ebert-Straße 3-5, Greven

  1. Feststellung der satzungsgemäßen Berufung der Versammlung
  2. Wahl eines Protokollführers
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Jahresbericht
  5. Rechnungsprüfungsbericht für das Jahr 2017
  6. Antrag auf Entlastung
  7. Antrag auf Änderung der Satzung § 9 und § 10
  8. Information zum Fan-Shop
  9. Programm zum Jubiläum „20 Jahre Abenteuerkiste“

 

Annika Weiligmann
Vorsitzende des Aufsichtsrates

 

Antrag auf Satzungänderung

§9 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung als das oberste Beschluss fassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Genehmigung schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem anderen Vereinsgremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Satzung der Abenteuerkiste Greven e.V.

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Wahl, Abwahl und Entlastung des Aufsichtsrats
  • Entlastung des Vorstands für das abgelaufene Geschäftsjahr
  • Genehmigung des (geprüften) Jahresabschlusses
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge (siehe § 6)
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung des Vereins
  • Festlegung der Höhe der pauschalen Aufwandsentschädigung des Aufsichtsrates

§10 Aufsichtsrat

(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und bis zu maximal fünf Personen des Vereins, die nicht dem Kreis der hauptamtlichen oder nebenamtlichen MitarbeiterInnen angehören dürfen.

(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

(3) Der Aufsichtsrat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder eine/n Vorsitzende/n für eine Amtszeit von zwei Jahren.

(4) Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehören insbesondere:

  • die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands
  • Bestimmung und Abberufung der Vorstandsmitglieder
  • Entscheidung über Beschwerden, die gegen den Vorstand erhoben werden
  • Genehmigung der Vergütung des Vorstandes
  • Genehmigung der Geschäftsordnung für den Vorstand
  • Empfehlung an die Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss
  • Überwachung der Einhaltung der in der Satzung formulierten Aufgaben des Vereins
  • Festsetzung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Mitgliederversammlung
  • Einladung der Mitgliederversammlung
  • Entlastung des Vorstands für das abgelaufene Geschäftsjahr (neu)
  • Genehmigung des Jahresabschlusses (neu)